Nebend Hendrik,
Ich glaube das ist, wie immer, von BL zu BL unterschiedlich. Aber ich denke mal im großen und ganzen fällt das unter die Regelung in der auch die Beseitigung und die Entsorgung von Hausmüll etc. geregelt sind.
Bei einem Verstoss fällt das glaube ich unter das Ordnungswidrigkeitengesetz oder wie sich das Ding auch immer nennt.
Aber ich lasse mich gerne korrigieren....
In diesem Sinne....©