Solange "Rettungsdienst" kein gesetzlich geschützer Begriff wie z.B. Polizei oder Feuerwehr ist wird sich da wohl auch nichts dran ändern.
Wenn Die Fw der Stadt B u.a. mit dem Rettungsdienst beauftragt ist kann sie ihre Mitarbeiter auch damit kennzeichnen.
Wie man ja sieht.