Original geschrieben von greyman
In einigen Bundesländern reicht als Fahrer für den RTW eine "qualifizierte" Person ohne das da näher drauf eingegangen wird. Theoretisch also ein 1EUR Jobber mit C Führerschein und EH Lehrgang. Auch der darf dann "Rettungsdienst" auf dem Rücken tragen.
Also so weit ich weiß muss (zumindest in NRW) ein RTW mit RetSan und RetAss besetzt sein wobei der RetSan fährt.....
Von allem was mir ist verloren gegangen, hab ich am meisten an meinem Verstand gehangen....
(Albert Einstein)