wieso müssen der feuerwehr im privat-pkw die sonderrechte aberkannt werden, bloß weil sie keine signalanlage haben? die sonderrechte besagen doch auch, dass man halt mal wenns der verkehr erlaubt etwas schneller als erlaubt fährt oder ne rote fußgängerampel (natürlich nur wenn keine fußgänger in der nähe sind) überfahrt, und für so was braucht man ja auch keine sondersignalanlage.Original geschrieben von AkkonHaLand
- entweder bekommen die FF´ler die Möglichkeit ihr Fzg LEGAL zu kennzeichnen oder die STVO muss dahingehend geändert werden, dass die FF-Mitglieder keine Sonderrechte mehr haben
seg und kats ist nicht ganz so einfach, da das mit den sonderrechten und kats nur im tatsächlichen hochoffiziellen katastrophenfall gilt (muss von der verwaltung offiziell ausgerufen werden!). die meisten kats seg'en werden aber auch bei größeren schadensfällen die eben noch nicht katastrophe sind eingesetzt und hier gilts dann nicht, sondern da sind se dann rettungsdienst.
wenn ein rd-ler im hintergrund, seg oder sonstwas einsatz ne verkehrsowi begeht (etwas zu schnell gefahren oder so), kann er sich unter umständen auf rechtfertigenden notstand beruhen, da die rettung von menschenleben höher wiegt als die owi, is aber halt komplizierter als wenn er sonderrechte hätte.
ich bin gegen die rote leuchte, da
1. das zu ner inflation an fahrzeugen mit irgendwelchen warnanlagen führen würde
2. es sicher fwler geben würde, die meinen, sie haben jetzt wegerecht und dadurch den verkehr gefährden
3. es wenn man damit kein wegerecht hat sowieso ja eigentlich nix bringt.
@stefank: geh doch einfach mal fünf sekunden eher vom gas, ich denke der damit verbundene minimale zeitverlust ist gemessen an der damit aus dem weg geräumten gefahr auf jeden fall akzeptabel.
grüße
loxi




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