Original geschrieben von Mathias
Diese Frage ist jetzt durchaus ernst gemeint und ich bitte nur um Antworten von Leuten, die eine ernsthafte Antwort mit sehr viel Hintergrundwissen geben können. [/B]
Ob Du das hier finden wirst? Glaub ich eher weniger! Jeder legt sich die Gesetzte so aus, wie er es für "richtig" hält. Manchmal liegt man richtig, manchmal eben falsch.
Selbst ein Anwalt kann keine "richtige" Antwort geben; denn jeder Richter in einem Gericht kann richten/entscheiden, wie er es für RICHTIG hält! Evtl. legt ein Richter gesetzte wieder anders aus, oder interpretiert diese anders!
:-(


Abgesehen davon, daß diese fragen oben bereits mehrfach hier und in vielen anderen Foren und an anderen Stellen im Web/Zeitschriften und und und diskutiert wurden....


Bist Du "ordentliches" Mitglied einer Feuerwehr und wirst Du "ordnungsgemäß" zu einem Einsatz alarmiert, zählst Du als "die Feuerwehr".
Was aber noch lange nicht heißt, daß Du Wegerechte besitzt.
Womit wir wieder beim Thema Sonderrechte und Wegerechte wären... Zwei oftmals verwechselte Dinge...

Der beste Rat ist immer noch folgender: NORMAL zum Gerätehaus fahren.
Damit gefährdest Du niemanden "über Gebühr/das normale Maß hinaus". Bist Du sooo wichtig, daß ohne Dich der FW-Einsatz nicht laufen kann, gibt´s legale Mittel und Möglichkeiten, daß Du mit Nutzung von Wege- und Sonderrechten fahren kannst/darfst.

Moldi

PS: Meine eigene Meinung. Keine rechtsvrbindlichen Aussagen. Letzteres gilt im übrigen für alle Beiträge in allen Foren...