Original geschrieben von loxi
das ist das, was dich auch vom rettungsdienst unterscheidet, hier sind es nämlich nur "fahrzeuge des rettungsdienstes" und nicht der rettungsdienst, d.h. wenn einer zum rettungsdienst hintergrundeinsatz zur wache fährt, hat er keine sonderrechte, da sein privat-pkw ja kein fahrzeug des rettungsdienstes ist.
grüße
loxi [/B]
Und genau DAS ist es, was mich am dem ganzen auch ein wenig stört: FW darf gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen, Hintergrund-RD´ler nicht...
habe ich Hintergrund-Bereitschaft und meine Melder geht los, dann weil dringend ein weiterer RTW gebraucht wird. Dieser wird nicht gebraucht, um die "Oma ausm Heim zur Gipskontrolle" zu fahren: dieser wird gebraucht, weil es gilt, ein Menschenleben zu schützen, bzw. zu erhalten.
In meinen Augen genausowichtig, oder sogar noch wichtiger als eine "brennende Gartenhütte".
Klar, man könnte jetzt wieder argumentieren: warum gibt´s nicht genügend RTW? Hat der Trägr des RD etwas falsch gemacht, wenn jetzt Luete mit den privat-PKW durhc die Gegend fahren müssen/sollen, um Menschenleben zu retten......
Moldi
Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!