Malö was anderes, um die ganze Sache hier ein bißchen zu verwirren:

Im §35 StVO steht:

StVO §35 Abs. 1:
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Wenn ich nun alarmiert werde und zum Gerätehaus fahre, bin ich dann schon DIE FEUERWEHR?
Weil eigentlich bin ich da nur Feuerwehrmann, also eine Person und keine Institution.

Person = Feuerwehrmann
Institution = Feuerwehr

Feuerwehrmann = Mitglied der Feuerwehr = Teil der Institution, also daher Sonderrechte?

oder

Feuerwehrmann = Person also keine Institution, daher keine Sonderrechte?

Diese Frage ist jetzt durchaus ernst gemeint und ich bitte nur um Antworten von Leuten, die eine ernsthafte Antwort mit sehr viel Hintergrundwissen geben können.