Den Einsatz, wenn er denn als Kostenpflichtig von der Feuerwehr eingestuft wird, muss der Träger der Jugendherberge zahlen. Sprich also ihr. Ihr seid diejenigen, die mit der BMA die Feuerwehr alarmiert habt. Wem ihr dann die Kosten auf die Augen drückt, bleibt euch über lassen, aber ich denke es dürfte schwer werden, den Gästen die Kosten aufs Auge zu drücken, da ja duschen grundsätzlich nicht verboten ist. Aber wie gesagt, erstmal muss man schauen, ob die Feuerwehr einen kostenpflichtigen Einsatz daraus macht. Ich denke eher nicht, außer es kommt bei euch häufiger vor, dass die Brandmeldeanlage anschlägt....