Hallo zusammen,
im Sinne des Feuerwehrgesetzes ist eine Fehlalarmierung via BMA grundsätzlich kostenpflichtig. Das letzte Wort allerdings liegt wie immer bei dem Kommandanten bzw. der Gemeinde/Stadtverwaltung. Bei uns ist prinzibiell jeder Fehlalarm einer BMA sowie auch Täuschungsalarm kostenpflichtig.
Zum Thema anfahrt ohne Sonderrecht/Wegerecht sage ich nur soviel, Glück gehabt. Da ohne Blaulicht und Martinshorn es ein ganz normales Fahrzeug ist. Das heisst die Stvo ist einzuhalten, auch Strafzettel (zb. wegen zu schnellem Fahren) werden nicht zurückgenommen. Bei uns ist es so geregelt, das bei Brandeinsätzen (gehört auch BMA dazu) sowie bei Menschenrettung immer mit Signal gefahren wird egal ob nachmittags oder mitten in der Nacht. Bei TH wird ohne Signal gefahren, es sei den die Leitstelle oder der Kommandant ordnet dies anderst an.
Gruss
Oliver