Moin,

laut den Kostensatzung der Stadt Verden ( Aller) Steht folgenes:

§ 2
Entgeltliche Pflichtaufgaben


Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist
kostenersatzpflichtig:


d) Leistungen aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger grundloser
Alarmierungen einschließlich wiederholter fehlerhafter Auslösung von
Brandmeldeanlagen (Fehlalarm)

Also hier steht das etwas komisch...wie ist das gemeint?

Gruß feuerwehrzwerg112