Moin,
laut den Kostensatzung der Stadt Verden ( Aller) Steht folgenes:
§ 2
Entgeltliche Pflichtaufgaben
Die Erfüllung folgender entgeltlicher Pflichtaufgaben durch die Feuerwehr ist
kostenersatzpflichtig:
d) Leistungen aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger grundloser
Alarmierungen einschließlich wiederholter fehlerhafter Auslösung von
Brandmeldeanlagen (Fehlalarm)
Also hier steht das etwas komisch...wie ist das gemeint?
Gruß feuerwehrzwerg112