Hmmm... das heist , wir müssen mit einer Rechnung der entsprechenden FW rechenen... Kann man das denn in irgendwiefern auf den jenigen, der den Melder ausgelöst hat übertragen, bzw. sich die Kosten teilen. Man geht als 13 oder 14-jähriger Schüler ja nicht unbedingt davon aus, dass ein Rauchmelder von dem Wasserdampf beim duschen auslöst, wäre ich wohl selber nicht drauf gekommen.
Wie sieht es denn rehtlich damit aus; Kann dort die Haftpflicht des "Auslösers" eingreifen ?