Original geschrieben von Schubsi
Den Termin beim TÜV kannst Du aber auf 2 Jahre hin quasi planen.
Den regelmäßigen ja. den "unregelmäßigen", von der Pol angeordneten nicht....
Das Einziehen, welches sich im Nachhinein als nicht gerechtfertig herausstellt, wird Dir meist nicht per Brief mit 4 Wochen Vorlauf angekündigt.
Das wir mein TÜV-Termin aber auch nicht.
Okay, es gibt Leute, die meinen, eine Entschädigung wäre/ist gerechtfertigt. Können mir diese dann bitte mal erklären, woher dieses Geld kommen soll??
Und warum soll es fließen? Nur weil da eine Person ALLEM ANSCHEIN NACH provoziert, etwas getan hat, was "nicht unbedingt okay" ist (Abhören von BOS, zum Einsatzort fahren und sich dort auch noch besonders merkwürdig verhalten)?
Gerade bei diesem Fall bin ich ein absoluter Gegener einer Entschädigung!!!
Geändert von moldi (26.07.2005 um 23:13 Uhr)
Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!