Zum Thema lohnt es sich hier zu lesen:
Strafverfolgungsentschädigungsgesetz
Dort gibt es einem §2 der regelt, das bei Beschlagnahmung eine Entschädigung möglich ist.
Wenn Ein Polizist Dich zu einer Nachuntersuchung zum TÜV schickt kannst Du Dir den Termin im gewissen Rahmen selber suchen. Wenn diese Untersuchung ergebnislos ist, steht Dir für die gefahrenen km eine Entschädigung zu, zuzüglich anderer entstandener Kosten.
Wenn Dein Fahrzeug vor Ort stillgelegt oder beschlagnahmt wird und Du nimmst Dir einen Mietwagen bis Du das Auto wiederbekommst, bekommst Du sämtliche Kosten von der Staatskasse. Und das bei mehreren Monaten.....
Inwieweit solche Kosten bei einem Funkgerät entstehen...bleibt nachzuweisen.
Man könnte sich z.B. ein gleichwertiges bei eBay kaufen und wenn man sein wiederhält wieder verkaufen. Wertdifferenz und eBaygebühren wären dann wohl erstattungsfähig.