Original geschrieben von Ebi
[B]Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben
Äh, kurze Berichtigung. Strafverfahren ist nicht gleich Gerichtsverhandlung.
Du wirst angezeigt (von wem auch immer, kann auch durch die Pol erfolgen), die Anzeige landet bei der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt prüft und entscheidet ob er ein Strafverfahren einleitet, d.h. ob er die Anzeige wieter verfolgt/bearbeitet oder ob er sie/das Verfahren einstellt.
Verfolgt er die Anzeige weiter, wird er ein Ermittlungsverfahren einstellen. Kommt bei den Ermittlungen heraus, daß Du eine Straftat begangen hast, oder ist der Staatsanwalt der Meinung daß es so ist, gibts eine Anklageschrift. Und das endet dann oftmals vor Gericht...
Ich hoffe, ich hab in den Vorlesungen in der FH aufgepasst und es richtig wiedergegeben....
Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!