Hallo,
Leider kennen viele Beamte der Polizei in diesem Bereich nicht aus. Mir wurde eines von zwei 70cm Handsprechfunkgeräten (Bosch HFG 459) abgenommen, da nach einer Personenkontrolle (nämlich meine) der Disponent unserer LFZ der Meinung war, es gab heute einen Störer, einsacken (Intermodulationen bei über 350MHz Frequenzabstand??????). Zwei Monate später habe ich es wieder ausgehändigt bekommen, da erstens festgestellt wurde, das ich mit dem Gerät gar nicht stören konnte und das ich es auch legal erworben habe und auch genauso legal besitze.
Auch die Beschlagnahme meines kompletten Rechners sowie der Scanner und all das andere Zubehör bekam ich anstandslos wieder.
Der Scanner war ausgeschaltet aber immer noch voll programmiert als er eingesackt worden war.
Auch alle Programme im Bezug auf Funk - Aktiv wie passiv - waren installiert, als das einsacken begann. Sie waren und sind immer noch drauf.
Tschau.
Michael