AG Nürnberg hebt Beschlagnahmeanordnung auf
Ergänzend zu der Pressemitteilung vom 29.06.2005 mit dem Titel "Funkamateure sind verdächtig", wird mitgeteilt, dass das Amtsgericht Nürnberg auf die Beschwerde des Betroffenen hin, durch Beschluss vom 19.07.2005 die Beschlagnahmeanordnung aufgehoben hat. Der betroffene Funkamateur hat zwischenzeitlich auch seine Funkgeräte zurück erhalten.
mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln