Ja, ist denn die Beschlagnahme des HFG eine Strafverfolgungsmaßnahme ???Original geschrieben von greyman
Eben nicht! §2:
(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.