Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben - sonst gibts nix.
Wenn der Schaden nicht höher wie 25 euro ist, gibts auch nix.
Also, hoffungslos..
Und die Anwaltskosten um so etwas durchzuziehen, dürften auch nicht gering sein.

mfg