Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben - sonst gibts nix.
Wenn der Schaden nicht höher wie 25 euro ist, gibts auch nix.
Also, hoffungslos..
Und die Anwaltskosten um so etwas durchzuziehen, dürften auch nicht gering sein.
mfg




Zitieren