Weis hier jemand, wie lange die Polizei (NRW) die 4m-Mitschnitte aufbewahrt
und unter welchen Voraussetzungen diese nachträglich ausgewertet werden können?
Im konkreten Fall werden die bei einer Personenkontrolle angefallenen Daten für eine Anzeige benötigt,
wobei die Polizei behauptet, die Überprüfung nicht gespeichert zu haben.
Daher habe ich die Hoffnung, Mittels des aufgezeichneten Funkspruchs diese Daten zu erhalten.
Gruß
Thomas