Ergebnis 1 bis 15 von 20

Thema: Polizei Funkaufzeichnung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Zitat Zitat von MikWTM
    Also von Gesetzeswegen müssen die Aufzeichnung 10 Jahre für die Staatsanwaltschaft vorgehalten werden...
    Wo ist das denn geregelt ??
    3 Monate, mehr nicht.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
    Registriert seit
    02.01.2007
    Beiträge
    76
    Stimmt du hast recht...
    war ein versehen meinerseits. Wahr wohl im Gedanken schon wieder bei meiner Buchführung :-(

    Drei Monate ist natürlich richtig. Länger wird in unserer Leitstelle auch nicht archiviert. Obwohl es manchmal schade ist *fg*
    Gruß
    Mik

    - Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit... -

    www.carphone-wittmund.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •