Wobei KÖNNEN und MACHEN dann wieder 2 paar Schuhe sind ...

So ein Fall wird wohl nicht sehr oft vorkommen, aber wenn, dann hat der ausländische RTW sicher nen Grund dafür. Und jeder normaldenkende Mensch verzichtet doch darauf, denen an den Karren zu pissen.

Und wenn es offizielle Verlegungsfahrten von F nach D gibt, dann wird das mit dem Sonder-/Wegerecht auch irgendwie geklärt sein.

Vielleicht nur in diesen Ausnahmefällen, aber ich kann mir nicht denken, dass es größere Schwierigkeiten gibt, wenn ein Fahrzeug im Einsatzfall die Rechte in Anspruch nimmt, auch wenn es sie nach der Gesetzeslage gar nicht hat ...

Gruß Joachim