Wenn der bayerische Einsatzleiter (der nämlich dem Feuerwehrmann den Befehl dazu geben muss) dem badischen/thüringischen/australischen Feuerwehrmann gegenüber weisungsbefugt ist und auf bayerischem Boden sagt "Sperr die Straße" dann geht das selbstverständlich. Der bayrische EL auf "fremden" Boden oder auch der urbayrischste Feuerwehrmann auf fremden Boden (warum auch immer er dort ist) darf das natürlich nicht.