Da steht aber nix von drinne, das sich jedermann einen FME kaufen darf.
Es ist auch hier die Rede von "berechtigten". Nur dann gilt diese Aussage des IM....
Berechtigt ist aber jedoch nur die Gemeinde, nicht jeder Feuerwehrangehörige.
Demnach währe ja auch ein Scanner, den man zum Empfang der Alarmierung nutzt, rechtlich legal.
Aber das ist Erbsenzählerei jetzt.
Hier in Niedersachsen muss von den Städten jedes Jahr eine Aufstellung der Funkgeräte und der Meldeempfänger zur Kreisverwaltung geschickt werden. Diese reicht diese dann an das IM weiter.
Das es keine Frequenznutzung nach TKG ist, wird vom IM nur deshalb gesagt, weil sonst z.B. EMVU Gebühren etc. anfallen würden.
russmeyer