Ich stimme mein vorgänger nur bedinngt zu,da eine Handyalarmierung in einigen Wehren ja üblich sind.Ein Handy aber auch Privatbesitz ist.Warum kann bei FME's das gesetz nich auch dahingehend gelockert werden.Jetzt kommt aber nicht mit Alarmierungsreihenfolge nach dringlichkeit.Weil wie ich finde die Gemeinde sich freuen könnte wenn sich ein FM sein melder selbst beschafft(muss sie doch dann weniger Geld dafür ausgeben).oder etwa nicht?Würde auch viele Personalprobleme bei Einsätzen lösen,und die Effektivität der Wehr steigern.