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Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

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  1. #1
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    Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

    Moinsen,

    bin mir nicht sicher, ob es sinnvoll ist diese Frage zu stellen oder nicht, aber ich brauch mal juristische Antworten auf folgende Frage:

    Wer darf ein Rückenschild mit der Aufschrift Rettungsdienst tragen?


    Hintergrund ist, dass einer unserer Dozenten an der rettungsassistentenschule meinte, dass wir wenn wir Praxistage haben und in Einsatzkleidung zur Schule kommen, nicht das Wort R E T T U N G S D I E N S T auf den Klamotten stehen haben dürfen, weil wir uns sonst strafbar machen.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das so richtg ist.
    Er meinte, das nur Leute "Rettungsdienst" auf ihren Sachen stehen haben dürfen, die

    a) eine Qualifikation im RD nachweisen können
    und
    b) Im Rettungsdienst eingesetzt werden

    Meiner Meinung nach fällt b) weg, weil ich denke, dass jeder, der eine RD-Qualifikation hat auch RD auf m Rücken stehen haben darf. Auch wenn er zur Zeit arbeitslos ist oder in einem anderen Beruf arbeitet. (gibt ja leute die private einsatzkleidung haben bzw ne Jacke im Auto liegen haben oder so)

    Also die Frage ist zum einen spezifisch auf uns als RA-Schüler bezogen, zum anderen würden mich aber auch allgemeine Stellunganhmen interessieren.

    Danke schonmal im Vorraus.

    P.S.: Bei wem diese Frage kopfschütteln verursacht. Bitte nicht böse sein, ich weiß, dass diese Frage nicht unbedingt wichtig ist und auch nicht jeden interessiert, aber mich interessiert sie im moment und deswegen denke ich, dass es gerechtfertigt ist die Frage zu stellen.

  2. #2
    76440 Gast
    dein dozent hat recht. getragen darf das schild nur von unmittelbar im RD eingesetzten personen. die RD-quali alleine reicht dafür nicht aus. helfer auf einem SanDienst zb, die eine RD-quali haben, dürfen auf dem SanDienst auch NICHT das rückenschild tragen - ebenso kein aufdruck "rettungsdienst" auf der kleidung. in den moment, wo man nicht unmittelbar im RD eingesetzt ist, ist man halt nicht der RD. leider gottes fehlt mir jedwege schriftliche quelle dazu, die suche ich auch schon ewig, hab meine info's aber aus so viele unterschiedlichen ecken, das ich es mittlerweile selber glaube und vertrete :)

  3. #3
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    Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!

    Anders mit dem Schild "Rettungsassistent" das ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die darf nur ein RA tragen! Aber dann auch immer, es gibt keine Einschränkung "nur wenn man auf dem RTW sitzt" oder so.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!

    Anders mit dem Schild "Rettungsassistent" das ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die darf nur ein RA tragen! Aber dann auch immer, es gibt keine Einschränkung "nur wenn man auf dem RTW sitzt" oder so.
    Stimmt, alles eine Berufsbezeichnung usw. ist Bedarf der Genehmmigung, als RS oder RA bekommst du ne Urkunde und bist damit zum "führen" des Titels berechtigt, du darfst dir als RA aber nicht ein Rückenschild mit LRA drauf machen usw.

    Zugehörigkeiten wie Rettungsdienst allgemein oder Fachdienste sind nicht geschützt

  5. #5
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    Zitat Zitat von ChristianSchm Beitrag anzeigen
    als RS oder RA bekommst du ne Urkunde und bist damit zum "führen" des Titels berechtigt
    Das ist mir aber neu, das der "Rettungsanitäter" eine geschütze Bezeichnung ist. Die darf sich jeder auf den Rücken nageln. Lediglich der "Rettungsassistent" ist geschützt, da Berufsbezeichnung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Larynxtubus Beitrag anzeigen
    Das ist mir aber neu, das der "Rettungsanitäter" eine geschütze Bezeichnung ist. Die darf sich jeder auf den Rücken nageln. Lediglich der "Rettungsassistent" ist geschützt, da Berufsbezeichnung.
    Rettungssanitäter in Deutschland
    Ausbildung

    Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätze[n] zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977,[1] ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt, nicht jedoch durch ein Bundesgesetz.[2] Sie umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:
    Zuerst werden 160 Stunden theoretische Grundlagen (der Lehrgang wird in manchen Bundesländern auch als „Rettungs(dienst)helfer“-Kurs bezeichnet) gelernt. Die behandelten Inhalte umfassen dabei Basiswissen zur Anatomie und Physiologie, allgemeine Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin, spezielle Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie etc.), weiter Themen zur Struktur des Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Inhalte. Praktische Übungen der Notfalltechniken sind ebenfalls ein integraler Bestandteil der Ausbildung.
    Weitere 160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum in den Bereichen Notfallambulanz, Intensivstation und Anästhesie, in denen weitere medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei der Intubation, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung, (klinische) Patientendokumentation etc. vermittelt werden.
    Ebenso erfolgt ein 160-stündiges Praktikum auf einer Rettungswache, möglichst 80 Stunden auf einer Rettungswache mit Notarztdienst mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten und der dazugehörigen Dokumentation auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
    Als letzter Teil der Ausbildung folgt ein Abschlusslehrgang im Umfang von 40 Stunden mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.

    Rettungssanitäter werden von Hilfsorganisationen und an privaten Rettungsdienstschulen ausgebildet. In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, einen verkürzten RS-Lehrgang zu besuchen, der auf dem „Rettungshelfer NRW“ aufbaut. Eine auf dem Rettungssanitäter aufbauende Weiterbildung zum Rettungsassistent ist bis 31. Dezember 2014 nach §8 (2) RettAssG und der Übergangsregelung im NotSanG möglich.

    Im militärischen Bereich ist die äquivalente fachliche Ausbildung die zum Einsatzsanitäter, welche nicht mit der gleichnamigen, aber wesensfremden Qualifikation im zivilen Bereich zu verwechseln ist.
    Tätigkeitsbereiche

    Rettungssanitäter kommen in Deutschland im Rettungsdienst zum Einsatz, beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen und in der Notfallrettung als Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges. Bei Letzterer gehört es zu ihren Aufgaben, die Versorgung des Patienten einzuleiten und Notarzt sowie Notfallsanitäter (bzw. Rettungsassistent) bei der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen und der Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten zu unterstützen.
    Fortbildung

    Je nach Regelung der einzelnen Bundesländer, des Unternehmens oder der Hilfsorganisation muss ein Rettungssanitäter jährlich mindestens 30 Zeitstunden Fortbildung im Rettungsdienst nachweisen, damit er weiterhin im Rettungsdienst bzw. Krankentransport eingesetzt werden darf.
    Abgrenzung zum Rettungsassistenten

    Manchmal ist es unbekannt, dass der Rettungsassistent in Deutschland eine umfangreichere Ausbildung als der Rettungssanitäter durchlaufen hat. Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (vgl. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, war für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von grundsätzlich zwei Jahren erforderlich.

    Quelle: Wikipedia



    Wenn du die Prüfung bestanden hast dann darfst du den Titel führen. Ansonsten würde die Ausbildung zum RS ja auch keinen Sinn machen, dann könnte meine Mutter sich jederzeit auf eine Stellenausschreibung für nen RS bewerben.

  7. #7
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    Ich darf dich da nochmal zitieren:
    Zitat Zitat von ChristianSchm Beitrag anzeigen
    Manchmal ist es unbekannt, dass der Rettungsassistent in Deutschland eine umfangreichere Ausbildung als der Rettungssanitäter durchlaufen hat. Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (vgl. 13 Wochen bei 40-Std.-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, war für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von grundsätzlich zwei Jahren erforderlich.
    Tätigkeitsfeld, nicht Ausbildungsberuf. Daher kann dir NIEMAND verbieten, dich Rettungssanitäter zu nennen. Oder auch Rettungshelfer. Oder einfach nur Sanitäter. Ganz gleich. Und Ja, deine Mutter kann sich tatsächlich auf die Stelle eines RS bewerben. Macht aber nur Sinn, wenn sie für dieses Tätigkeitsfeld auch einen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat. ;)

  8. #8
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    Re: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

    Moin moin,
    Original geschrieben von Mathias
    Bei wem diese Frage kopfschütteln verursacht. Bitte nicht böse sein, ich weiß, dass diese Frage nicht unbedingt wichtig ist und auch nicht jeden interessiert, aber mich interessiert sie im moment und deswegen denke ich, dass es gerechtfertigt ist die Frage zu stellen.
    Auch mich würde diese Frage interessieren. Und bei wem diese Frage Kopfschütteln verursacht, kann ja (ohne jeden Kommentar) zum nächsten Thema gehen.
    Ausserdemfinde ich diese Frage angesichts von vielen Wichtigtuern und Möchtegernrettern sogar sehr wichtig.
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat!
    Das gleiche würde ja auch für "Polizei" oder "Feuerwehr" gelten!


    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (08.03.2005 um 19:23 Uhr)

  9. #9
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    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Das Rückenschild "Rettungsdienst" ist nicht geschützt! Daher darf es jeder tragen, der Lust dazu hat! Wenn dann was passiert, solltze der Träger aber adäquat helfen können sonst kommt er evtl in Erklärungsnot, warum er ein RD-Schild trägt, aber nicht helfen kann!
    Die Rettungsdienstgesetze der meisten Bundesländer deklarieren den Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe.
    Die Kennzeichnung Rettungsdienst drückt somit aus, daß der Träger der Kennzeichnung mit der Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Daß im Mißbrauchsfall eine Amtsanmaßung gem. §132 StGB vorliegt, würde ich anzweifeln. Ein Ansatzpunkt für den Träger des RD, das unberechtigte Führen dieser Kennzeichnung zu untersagen, ist aber auf jeden Fall gegeben.

    MfG

    Frank

  10. #10
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Die Rettungsdienstgesetze der meisten Bundesländer deklarieren den Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe.
    Die Kennzeichnung Rettungsdienst drückt somit aus, daß der Träger der Kennzeichnung mit der Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Daß im Mißbrauchsfall eine Amtsanmaßung gem. §132 StGB vorliegt, würde ich anzweifeln. Ein Ansatzpunkt für den Träger des RD, das unberechtigte Führen dieser Kennzeichnung zu untersagen, ist aber auf jeden Fall gegeben.

    MfG

    Frank
    Hier muss ich Frank absolut Recht geben ist wie das tragen eines Abzeichen einer jeweiligen Organisation, nur solange die Abzeichen, Rückenschilder usw. freiverkäuflich sind wird sich hier nichts ändern.

  11. #11
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    Hey Leute!

    Auch mein Kenntnisstand ist so, dass das Schild "RETTUNGSDIENST" nur von Personen getragen werden darf, die unmittelbar im Rettungsdienst seitens einer HiOrg oder des Trägers direkt eingesetzt sind.

    Ich habe zum Beispiel eine Jacke mit der Aufschrift "RETTUNGSDIENST" da ich auch Rettungsdienst fahre. Wenn die Jacke aber im Auto ist und ich privat auf einen Unfall drauf zu kommen, mache ich das Rückenschild "Rettungsassistent" drauf, da ich in dem Fall nicht der Rettungsdienst bin, sondern "nur" ein Rettungsassistent!

    Außerdem könnte das bei den richtigen Stellen (z.B. Ordnungsamt oder Träger des Rettungsdienstes) zu unangenehme Situationen führen!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #12
    Registriert seit
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    Moin
    Original geschrieben von Etienne
    Ich habe zum Beispiel eine Jacke mit der Aufschrift "RETTUNGSDIENST" da ich auch Rettungsdienst fahre. Wenn die Jacke aber im Auto ist ...
    Da stellt sich mir aber folgende Frage: Was macht Deine Dienstjacke in Deinem Privat-PKW? Und wenn es eine Privat-Jacke ist, was macht da ein "Rettungsdienst"-Schild hinten drauf?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    Hey Mr. Blaulicht!

    Du spielst sicher auf die Tatsache an, dass meine Jacke eigentlich in den Spind gehört und nicht ins Auto!

    Das wäre auch soweit richtig, wenn nicht Folgendes wäre:

    Ständig wechselnde Einsatzorte (Rettungswachen), deshalb fährt man schon mal seine Einsatzklamotten durch die Gegend!

    Ich bin damit aber auch nicht glücklich, das zu deiner Beruhigung ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  14. #14
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    Wie ist es mit anderen Ausdrücken wie "Feuerwehr" oder "Polizei"???

    Wenn "Feuerwehr" auf T-Shirts verboten wäre, könnte ich mein schönes T-Shirt in Sport nicht mehr anziehen :-(
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  15. #15
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    Also mit POLIZEI scheint es mittlerweile irgendwie Ärger gegeben zu haben, da in diversen Shops nur noch Fun-Shirts mit "Pozilei" angebiten werden. POLIZEI hingegen gibt es nicht mehr oder nur schwierig (meines wissens nach)

    Aber interessante wäre auch:

    Was ist mit diesen NOTARZT T-Shirts, auf denen riesengroß der Schriftzug N O T A R Z T prangt und drunter ganz klein steht "ausziehen, hinlegen" ????


    mal im ernst, die unteren beiden Wörter liest eh kein Mensch (zumindest selten) und wenn da einer auf ner Party mit so nem T-Shirt rumrennt und direkt vor ihm einer umkippt wird das doch sicher auch eine brisante Situation, oder?

    Zum Thema RD-Schild würd ich jetzt mal für alle resümieren:

    Auf private Klamotten einfach n Schild mit der Qualifikation und gut is, da geht man dem Ärger aus m Weg.
    Auf der anderen Seite denke ich aber nicht, dass wenn man zufällig zu einem Unfall kommt und hilft, irgendjemand ne Anzeige schreibt, weil man RD auf den Klamotten stehen hatte...

    Ich für meinen Teil klatsche jetzt erstmal (bis ich mich irgendwann RA schimpfen darf) auf sämtliche Sachen ein Feuerwehrschild, da kann mir keiner was... Weil ganz ohne Schild sieht auch albern aus ;-)

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