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Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

  1. #16
    76440 Gast
    Original geschrieben von baumschueler
    Ich habe gerade nochmal schnell im RettG-NRW quergelesn und hier definitiv nichts gefunden, was aussagt der Begriff "Rerttungsdienst" seih geschützt.
    vllt mal die kommentierte version durchlesen, dafür habe ich sie extra angeführt ... da soll es drinstehen ...

  2. #17
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    @etienne:

    Ähmmm... war so schön m schreiben, da hatte ich mich in Deinem Thread etwas verlesen... Sorry dafür...
    Aber misstand ist es trotzdem, da es immer noch genug andere gibt die so etwas praktizieren.

    Nun ja dann nichts für ungut ;-))

    CU
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  3. #18
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    Hey Hasenmelker!
    Original geschrieben von Hasenmelker
    Aber misstand ist es trotzdem, da es immer noch genug andere gibt die so etwas praktizieren.
    Da magst du vielleicht Recht haben, aber in unserem Bereich wird da sehr stark drauf geachtet, dass soetwas nicht praktiziert wird. Ich kenne keinen Kollegen bei dem das je vorgekommen ist. Aber sicherlich gibt es solche Leute!

    Original geschrieben von Hasenmelker
    @Nun ja dann nichts für ungut ;-))
    Kein Problem, wir haben das ja geklärt! ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #19
    baumschueler Gast
    Original geschrieben von 76440
    vllt mal die kommentierte version durchlesen, dafür habe ich sie extra angeführt ... da soll es drinstehen ...

    bin leider erst nächste Woche wieder in der FH....im Netzt hab ich jetzt auf die schnelle keinen Kommentar gefunden......werd dann nächste Woche Freitag oder so mal nachlesen

  5. #20
    baumschueler Gast
    So ....hatte heute mal die Gelegenheit einen Kommentar zum RettG-NRW kurz Quer zu lesen und habe auch hier nichts gefunden, das den Begriff "Rettungsdienst" als Funktion oder Beruf oder Status,Titel etc. Schützt.
    (Im gegensatz zu dem o.g. einschlägigen Urteil mit dem Polizeishirt, denn der Polizist gehört zu den in §§ 132a StGB genannten Amtspersohnen)
    Demnach gehe ich weiterhin davon aus das jeder der es will und für nötig empfindet (obs gut is oder net....) mit dem Schild Rettungsdienst herumlaufen darf.

    Amen

    Aber ich lasse mich natürlich immer gerne vonm Gegenteil überzeugen, wenn einer noch nen Kommentar oder ein Urteil diesbezüglich findet.....und nat. sind alle Angaben ohne Gewähr....

    Gruss Christian

  6. #21
    Cpt.Emergency Gast
    So, dann möchte ich mal meinen Senf dazu geben:
    Die Verwendung des Begriffes "Rettungsdienst" ist dem "öffentlichen" Rettungsdienst vorbehalten (Zumindest gilt dies für NRW!). Zwar ist "Rettungsdienst" kein geschützter Begriff im Sinne des Urheber-, Wettbewerbs- oder Namensrechts, führt seine Verwendung aber zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des §14 OBG, so kann der Gebrauch nach dieser Vorschrift untersagt werden. Die von einem Unfall oder einer lebensgefährlichen Erkrankung betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, falls die den Rettungsdienst zur Hilfe rufen, es mit dem öffentlichen Rettungsdienst und den dafür zuständigen Stellen zu tun zu haben. Diese Stellen führen den Rettungsdienst als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung durch. Nur bei dem „öffentlichen“ Rettungsdienst erwartet man, dass je nach den gegebenen Bedingungen die erforderlichen Einsatzmaßnahmen (RTW, NAW, ggf. in Verbindung mit dem Einsatz der Feuerwehr bei Befreiung eingeschlossener Unfallopfer) in die Wege geleitet werden. Bei der Verwendung des Begriffes Rettungsdienst durch ein Privatunternehmen, das einen derart umfassenden Einsatz nicht gewährleisten kann, besteht eine ernsthafte Gefahr, dass sich Betroffene in einer entsprechend gefährlichen Situation in Unkenntnis der Sachlage an das Privatunternehmen wenden, und dass deswegen das zu fordernde Höchstmass an Effektivität nicht gewährleistet ist und es zu vermeidbaren Gefahren für Leib und Leben der betroffenen Personen kommt.
    Und nach meiner Auffassung kann das 1:1 auf das private Tragen von Rettungsdienst auf der Jacke angewendet werden. Und ganz im Ernst: Wer sich als Fachmann kenntlich machen will, der kann seine Qualifikation oder Organisationszugehörigkeit tragen, da man als Einzelner sicherlich nicht „der Rettungsdienst“ sein kann.

  7. #22
    baumschueler Gast
    Das hört sich an als könnte man in im Falle einer Klage damit durchkommen.
    Wobei ich mir hier nicht sicher bin ab wann ein Tatbestand gemäß §§ 14 I OBG wirklich vorliegt. Da is ne ganze menge eigenen Ermessens mit drinn denk ich.

    Naja whatever denn wer will seine Dienstkleidung denn schon auch noch privat mit sich herumtragen.......

    Für die die das OBG interessiert

    http://www.kommunalwahlrecht.de/obg-nrw.htm

    Gruß

    Christian

  8. #23
    Uncle Sam Gast
    Cpt.Emergency hat in seinem Beitrag die Rechtslage vollkommen richtig wieder gegeben.
    Jeder darf solange das Rückenschild "Rettungsdienst" tragen, bis es ihm durch einen Verwaltungsakt der Ordnungsbehörde untersagt wird.

    Aber wieso will man das überhaupt ? Potenzprobleme ? Profilneurose ?

    Es ist immer wieder interessant, welche merkwürdigen Gestalten sich im RettD tummeln.
    Man stelle sich doch mal vor, ein Taxifahrer oder Müllmann trägt privat einen Schriftzug mit seiner Berufsbezeichnung auf der Jacke.

    Selbst der Supermoderator tauscht, wenn er privat an einem Unfall vorbeikommt, erstmal die Rückschilder aus bevor er hilft. Da scheinen ja die Prioritäten klar zu sein...

  9. #24
    Registriert seit
    10.12.2001
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    4.425
    Hey Uncle Sam!
    Original geschrieben von Uncle Sam
    ...selbst der Supermoderator tauscht, wenn er privat an einem Unfall vorbeikommt, erstmal die Rückschilder aus bevor er hilft. Da scheinen ja die Prioritäten klar zu sein...
    Da hast du sehr Recht. Sehe dafür einfach keine Grund die/das entsprechende Schild rauf zu lassen.
    Meistens mache ich eh das Rückenschild ab, egal ob da Rettungsassistent oder Rettungsdienst draufsteht. Ich fahr oft genug und trage "Werbung" dann brauche ich das in diesen Situationen net mehr.
    Aber es gibt da ja auch diverse andere Leute, die sogar ihr Rettungsdienstjacke auf der Hutablage oder über den Autositz hängen haben. Ich finde das einfach lächerlich und das schadet dem Berufsbild deutlich!

    ***********
    *IRONIE AN*
    Nachtrag:
    Vielleicht sollte ich statt dem RettAss oder RettDienst Rückenschild lieber SupMod drauf machen! *grins*
    *IRONIE AUS*
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  10. #25
    Uncle Sam Gast
    Hallo Etienne,

    dann sind wir ja einer Meinung.
    Die Rettungsdienstjacke als Warnweste zu nutzen ist vollkommen okay -wenn man sie schon dabei hat-, egal ob da nun ein Rückenschild drauf ist oder nicht.
    Nur einen Austausch der Rückenschilder halte ich für albern.

    Leider gibt es viel zu viele "Kollegen", die in einer solchen Situation erst mal ihre private Hobbyretterausrüstung zurechtbasteln, anstatt etwas sinnvolles zu tun (z.B. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst etc. alarmieren).

    In meinen Augen sind das alles Schwachmaten.
    Ich habe festgestellt, daß die Fähigkeiten eines Rettungsdienstlers antiproportional zu Menge der Sachen sind, die er an seinem Gürtel und in seinen Taschen hat.

    Grüße,
    Uncle Sam

  11. #26
    baumschueler Gast
    Original geschrieben von Uncle Sam


    In meinen Augen sind das alles Schwachmaten.
    Ich habe festgestellt, daß die Fähigkeiten eines Rettungsdienstlers antiproportional zu Menge der Sachen sind, die er an seinem Gürtel und in seinen Taschen hat.

    Grüße,
    Uncle Sam

    Da hat er ein wahres Wort gesprochen.....
    ....vor diesen RettRambos mit Nahkampfausrüstung sollte man eher vorsichtig sein.....(*g* Rettungrambo darf übrigens getragen werden wann,wo und wer auch immer will *g*)
    Wo man es bei 16 oder 17 jährigen Ehrenamtlern noch belächeln kann muss man sich bei älteren und vor allem bei manchen Hauptamtlern echt an den Kopf packen.....


    Gruß


    cj

  12. #27
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Original geschrieben von Etienne

    *IRONIE AN*
    Nachtrag:
    Vielleicht sollte ich statt dem RettAss oder RettDienst Rückenschild lieber SupMod drauf machen! *grins*
    *IRONIE AUS*

    Ich hätte da günstig was anzubieten.... Soll auch dein Name drauf oder reicht "FORENGOTT"?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #28
    RK-SL11 Gast

    Rückenschilddebatte

    Ich stimme AkkonHaLand zu. Der Name "Rettungsdienst" ist nicht geschützt, ein Rückenschild entfaltet alleine keine Rechtsfolgen. Etwas anderes gilt nur für die Bezeichnung "Rettungsassistent", wegen der ausdrücklich geschützten Berufsbezeichnung.

    Aber schon die unberechtigte Nutzung der Bezeichnung "Rettungssanitäter" wäre für sich genommen nicht strafbar. Sobald man aber Kontakt zu Patienten hat (z.B. bei einer Ersten Hilfe) ergeben sich für einen gekennzeichneten Helfer rechtliche Folgen, wie z.B. die Garentanpflicht, Strafbarkeit des Unterlassens, etc.

    Dass Rettungsdienst als "öffentliche Aufgabe" festgeschrieben ist, macht aus dem Rettungsdienstler keine Amtsperson. Die Müllabfuhr ist auch eine "öffentliche Aufgabe", ebenso wie der Rundfunk oder das Fernsehen. Und bei einem Rückenschild "Müllmann" oder "Fernsehanstalt" käme die Diskussion nicht auf.

    Bei uns ist das Rückenschild "Rettungsdienst" nicht verbreitet. Unser Landesverband beschafft offiziell nur Schilder mit Qualifikationsangabe, da diese einen höheren Informationswert, z.B. bei der Zusammenarbeit vor Ort haben. Der Begriff "Rettungsdienst" ist eben sehr allgemein.


    DRK LV Saarland
    Frank Bredel, Jurist und Pressesprecher

  14. #29
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255

    Re: Rückenschilddebatte

    Original geschrieben von RK-SL11

    Sobald man aber Kontakt zu Patienten hat (z.B. bei einer Ersten Hilfe) ergeben sich für einen gekennzeichneten Helfer rechtliche Folgen, wie z.B. die Garentanpflicht, Strafbarkeit des Unterlassens, etc.
    Strafbarkeit des Unterlassens???
    Sorry das hat nichts mit Rettungsdienst oder RS bzw RA zu tun, jeder der nicht hilft macht sich Strafbar.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #30
    baumschueler Gast

    Re: Re: Rückenschilddebatte

    Original geschrieben von Alex22
    Strafbarkeit des Unterlassens???
    Sorry das hat nichts mit Rettungsdienst oder RS bzw RA zu tun, jeder der nicht hilft macht sich Strafbar.
    Grundsätzlich richtig....aber....

    Strafbar wegen Unterlassens macht sich wie du bereits richtig sagtest gemäß §§323c StGB jeder der nicht oder nicht im best möglichen Maße hilft.
    Jedoch erhöht sich das Strafmaß erheblich, wenn man dies mit einer besonderen Qualifikation tut und als solche gekennzeichnet ist.
    Das ergibt sich aus der sog. Garantenpflicht(§§ 13 I StGB), welche immer auf einem "Vertrag" beruht, welcher aber auch schon besteht, wenn einem Unfallopfer die Hilfeleistung angeboten wird und dieses Angebot angenommen wird (auch stillschweigend bei Bewusstlosigkeit). Aus der Qualifikation in Verbindung mit der Kennzeichnung geht dementsprechend eine höhere Erwartung an die Leistung des Helfers hervor.

    Also privat am besten "ohne Werbung" herumlaufen und helfen wo zu helfen ist und alles wird gut......

    Gruß

    Baumi

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