wußte ich auch nicht das man reizgas sogar ab 14 dabei haben darf .

laut BKA :

Pfefferspray ist nur dann zulässig, wenn sich aus der Beschriftung auf der Sprayflasche zweifelsfrei ergibt, dass es ausschließlich gegen Tiere eingesetzt werden darf. Der Einsatz gegen Menschen ist verboten.

In Notwehrfällen kann jedoch Reizgas eingesetzt werden, wenn auf der Flasche das Prüfzeichen „BKA in einer Raute“ angebracht ist. Derartige geprüfte Reizgase dürfen bereits ab 14 Jahren besessen und mitgeführt werden.