ich meine ja auch auf öffentlichen veranstaltungen. in hh darf man auch kein ASP tragen der ist verbotenOriginal geschrieben von telemanne
@ funk-nord:
Sicherheitsdienste bewegen sich übrigens nicht auf dünnem Eis, sondern sogar auf sehr dickem Eis. Fällt nun ein Pfefferspray unter das WaffG, muss die Person 18 Jahre alt sein (sind Securitymitarbeiter i.d.R), um damit Umgang haben zu dürfen. Dieser Umgang umfasst den Erwerb, den Besitz und das Führen. Weitere Erlaubnisse (zB Waffenschein) sind NICHT erforderlich.
Gruß!
aber hallo auf öffentlichen veranstaltungen begeht selbst der SD ein verstoß gegen das waffengesetz .
hallo was schreibst du da ?????? der sd hat keine weiteren befügnisse wie wir alle auch nur das er als besitzdiener das hausrecht ausführt und das hat er in der regel nicht auf öffentlichen plätzen.
pfefferspray bei öffentlichen veranstaltungen, begeht AUCH der SD ein verstoss gegen das Waffengesetz
aber hallo .
und waffenschein, der schöne blaue, hast du wohl noch nie gesehen .
gruß




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