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Thema: Pefferspray oder CS Gas bei Kontaktlinsen

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  1. #1
    funk-nord Gast
    Original geschrieben von telemanne
    @ funk-nord:





    Sicherheitsdienste bewegen sich übrigens nicht auf dünnem Eis, sondern sogar auf sehr dickem Eis. Fällt nun ein Pfefferspray unter das WaffG, muss die Person 18 Jahre alt sein (sind Securitymitarbeiter i.d.R), um damit Umgang haben zu dürfen. Dieser Umgang umfasst den Erwerb, den Besitz und das Führen. Weitere Erlaubnisse (zB Waffenschein) sind NICHT erforderlich.



    Gruß!
    ich meine ja auch auf öffentlichen veranstaltungen. in hh darf man auch kein ASP tragen der ist verboten

    aber hallo auf öffentlichen veranstaltungen begeht selbst der SD ein verstoß gegen das waffengesetz .

    hallo was schreibst du da ?????? der sd hat keine weiteren befügnisse wie wir alle auch nur das er als besitzdiener das hausrecht ausführt und das hat er in der regel nicht auf öffentlichen plätzen.

    pfefferspray bei öffentlichen veranstaltungen, begeht AUCH der SD ein verstoss gegen das Waffengesetz

    aber hallo .

    und waffenschein, der schöne blaue, hast du wohl noch nie gesehen .

    gruß
    Geändert von funk-nord (03.03.2005 um 12:48 Uhr)

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