Original geschrieben von funk-nord
moin !

stimmt nicht ganz es ist eine gefährliche körperverletzung

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)

gruß
Aber nicht unbedingt, wenn es sich um Notwehr handelt, damit wäre es rechtfertingender Notstand.