Aber nicht unbedingt, wenn es sich um Notwehr handelt, damit wäre es rechtfertingender Notstand.Original geschrieben von funk-nord
moin !
stimmt nicht ganz es ist eine gefährliche körperverletzung
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)
gruß