Der Vollständigkeit und strafrechtlichen Korrektheit halber, es fällt nicht unter die Fallgruppe Nr 1 (Gift, gesundheitsschädl. Stoffe) sondern die Fallgruppe Nr 2. Im strafrechtlichen Sinne ist das CS und Pfeffer kein gesundlheitsschädlicher Stoff, weil wichtige Körperfunktionen nicht über einen längeren Zeitraum ausgesetzt werden. Es ist eine Waffe und somit auch der speziellere Tatbestand zu Nr.1 . So genug über so kleine wichtige Details geredet. Wenn diese Mittelchen tatsächlich gesundheitsschädliche wären nach Nr 1, dann hätte sie der Gesetzgeber bestimmt zu den verbotenen Gegenständen nach dem WaffG genommen.Original geschrieben von funk-nord
moin !
stimmt nicht ganz es ist eine gefährliche körperverletzung
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
jetzt könnte man sich streiten ob pefferspray gesundheitsschädlich ist :o)
gruß
Gruß...