Hallo,

war heute auf einem Lehrgang bei Motorola und habe dort Interessantes zum Thema Monitorfunktion und nicht-BOS-Konforme Melderprogrammierung erfahren.


Der Hersteller eines FME muß diesen gemäß TR-BOS ausliefern, sonst darf der Melder nicht als BOS-Melder (mit Zulassungsnummer) ausliefern. Das heißt die Mithörfunktion darf nicht aktiviert sein, es darf keine abschaltbaren Schleifen geben und "Nur Vibration" ist als Signalisierungsart unzulässig.

Was dann der Händler macht, steht auf einem anderen Blatt und wird durch die Zulassungstelle nicht weiter geprüft und kontrolliert. Wer was programmiert bekommt bestimmt alleine die beschaffende/programmierende Dienststelle d.h. es finden örtliche Regelungen Anwendung die festlegen, wer zum Beispiel die Mithörfunktion erhält.

Die BOS Zulassung erlischt übrigens bei einem nicht nach TR-BOS programmierten Melder nicht, da der Zustand bei Auslieferung meßgeblich ist.

Die Regelungen des TKG und anderer einschlägiger Vorschriften bleiben hiervon unberührt, will heißen wer mithört und das Mitgehörte an Dritte weitergibt macht sich trotzdem strafbar. Aber bekanntlich wo kein Kläger da kein Richter also nicht übertreiben, schön den Ball flachhalten und alles ist in Butter.