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Thema: Mithören bei privaten FME???

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  1. #1
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    Ganz recht, Funkfreund.

    Und eins will ich zu bedenken geben. Ob FME mit Monitorfunktion betrieben werden dürfen, hat weder die Kommune noch der Landkreis zu entscheiden, denn ihnen fehlt die Kompetenz.

    Letzendlich, egal welche Funktionen bei der Anschaffung programmiert sind, derjenige, der die Monitorschaltung benutzt, ist dafür auch verantworltich.

    So wie das Funkfreund beschrieben hat, finde ich das auch in Ordnung. Da steht auch Verantwortungsgefühl hinter. Mal ehrlich, die Frau bekommt ja eh erzählt, was war. Alles in Ordnung. Aber:

    Ich würde vor einer Strafanzeige z.B. bei Missbrauch der Monitorschaltung (Weitergabe an Dritte, Mithören in der Öffentlichkeit) nicht zurückschrecken. Egal wer es ist.

    Denn eins ist wohl klar, wenn ich mal einen Notfall habe, möchte ich auch nicht, dass das jeder mitbekommt (siehe oben- Joe aus Hö). Es gibt nämlich auch noch eine Privatsphäre. Und der Schutz dieser ist allemal höher anzusehen als der vermeintliche Anspruch einer "Heißdüse" auf Berieselung durch den nicht öffentlichen mobilen Landfunk der BOS.
    Geändert von kafu (22.05.2002 um 00:26 Uhr)

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