Moin moin,
Dann frag doch mal bei Deiner Berufsgenossenschaftlichen Versicherung nach, wie das mit Alkohol und Dienstschieben aussieht. Die werden Dir bestimmt eine passende Verordnung präsentieren.Original geschrieben von Matze81
Schön wärs, aber wo steht das? Nirgendwo.
Ausserdem lässt sich so was ganz gut durch einen Bereitschaftsleiter bzw. Wehrführer unterbinden. Bei uns wird auf Diensten kein einziger Tropfen Alkohol getrunken. Selbst bei Übungswochenenden bleibt abends immer eine RTW-Besatzung alkoholfrei.
Wer was trinken will, darf das gerne tun, bleibt dann aber zivil.
Gruß, Mr. Blaulicht