Schön wärs, aber wo steht das? Nirgendwo.Original geschrieben von Mr. Blaulicht
Moin moin,
Bitte ???
Ich lese wohl nicht recht. So lange jemand eine Dienstbekleidung - welche auch immer trägt - ist er im offiziellen Auftrag seiner Organisation unterwegs. Ob auf Diensten, im Einsatz oder auf irgendeiner Wache. Und da ist meines Wissens Alkohol strengstens verboten!!! Da muss keiner freiwillig drauf verzichten, es ist ihm schlicht und einfach untersagt, welchen zu trinken.
Gruß, Mr. Blaulicht
Und daß das in der Praxis viel zu oft anders läuft, wirst Du wohl leider auch schon mitbekommen haben...;o((