Moin,Zitat von Blinky
also wie schon richtig geschrieben, meldest du dich bei der Leitstelle an, in dessen Gebiet du dich befindest.
Wenn es dann zufällig das Gebiet ist wo auch eine Leitfunkstelle ist, meldet man sich eben gleich da an.
Es ist aber nicht so das eine Zentrale Leitstelle einer Leitfunkstelle ein Fremdfahrzeug, das den Funkverkehrskreis durchquert, gemeldet werden muss.
Oftmals werden Leitfunkstellen von Fremdfahrzeugen auch nur als ''Leitstelle XY'' angesprochen, denn woher sollen sie es denn wissen... es sei den der vorherige Disponent einer LST/LFST hat dem Fahrzeug den korrekten Namen mitgeteilt.
Das Telefon und auch der 4m Funk wird in Leitstellen und Leitfunkstellen mitgeschnitten.
Disponenten haben die Möglichkeit diese auch gleich nochmals abzuhören.
Denn es kommt ja denn doch schon häufug vor, das man aus den Notrufen die einem erreichen, kaum etwas herausbekommt.
Den Funk sofort wieder abzuhören dürfte schwieriger werden.
Die Aufnahmen werden alle samt für eine gewisse Zeit gespeichert.
Nochmal 2 Sachen die auch immer gerne in diesem Zusammenhang verwechselt werden:
Funkverkehrskreis = Der Bereich der einer Zentralen Leitstelle obliegt (also zum Beispiel Lkrs. XY).
Funkverkehrsbereich = Der Bereich der einer LFST obliegt (z.Bsp. sind der LFST, vier Kreisleitstellen (Zentrale Leitstellen) zugeordnet, ist das ganze der Funkverkehrsbereich).