Hallo,
der Text stammt nicht aus dem HBKG sondern, wie oben geschrieben, aus einer Ausführungsverordnung zum HRDG. Wie daraus zu lesen ist ist es nicht zwingend, dass RTH's den Leitfunkstellen zugeordnet werden. Das ist entweder zufall oder egibt sich aus einer anderen Verordnung, wie z.B. beim CHR Reichelsheim aus der Funktion der LFuSt FFm als Koordinator für Sekundärtransporte in Hessen. Hat aber mit den ursprünglichen Funktionen der LFuSt nix zu tun sondern ist beiwerk.
Gruß, otti