Das ist keine gewagte Aussage, lediglich gelebte Praxis. Wenn im Rahmen der sicheren Aufgabenbewältigung der Feuerwehr eine Sperrung der Strasse erforderlich ist, dann ist die Feuerwehr ganz klar dazu berechtigt.
Das ist keine gewagte Aussage, lediglich gelebte Praxis. Wenn im Rahmen der sicheren Aufgabenbewältigung der Feuerwehr eine Sperrung der Strasse erforderlich ist, dann ist die Feuerwehr ganz klar dazu berechtigt.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)