Hallo!
@ fwp
Erstens gibt es nicht weniger PD´s als bisher Bez.Reg.! Es gab bisher vier Bez.Reg. (Hannover, Braunschweig, Weser-Ems, Lüneburg) und jetzt gibt es sechs PD´s (Hannover, Göttingen, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück, Oldenburg).
Zum anderen sind diese PD´s im normalen Tagesgeschäft den Feuerwehren keineswegs weisungsbefugt! Wenn der OrtsBM von Pusemuckeldorf meint, dass er im Rahmen der Gefahrenabwehr, die Strasse sperren lassen muß dann wird er das tun. Da wird ihm kein Polizist reinreden können!
Die PD´s übernehmen zum einen Aufgaben der Bez.Reg. (z.B. Lehrgangsanforderungen + Lehrgangsbescheinigungen weiterleiten) und demnächst auch vermutlich so Dinge wie Anträge auf Ehrungen usw. Zum anderen können sie lediglich bei z.B. landkreisübergreifenden Einsätzen durch einen entsprechenden Beamten der jeweiligen PD die Aufgaben des Landes gem. NBrandSchG wahrnehmen.
Was dein Beispiel aus dem LK Hildesheim angeht, liegt deine Aussage wahrscheinlich an der Arroganz des Autobahnkommissariat Hildesheim. Die Herren meinen nämlich immer schön für rollenden Verkehr während VU´s sorgen zu müssen. Auch hier liegt es in der Entscheidung des Einsatzleiter der FW ob und in welchem Umfang gesperrt wird! Das ganze trauen sie sich nämlich bei weitem nicht wenn es um VU`s im Bereich der BF Hildesheim geht! Da sind die nämlich immer schön kleinlaut, anders wenn es im Ausrückebereich der FF´s im LK Hildesheim ist.




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