Mhm, stimmt, leuchtet ein.
Also rollen wir das mal anders auf. Mit der abgeschriebenen Definition von staatlich:
1. zum Staat gehördend, ihn betreffend
2. zur Regierung eines Staates gehörend, sie betreffend
3. von der Staatsregierung ermächtigt, ernannt; ~e Behörden
4. vom Staat veranlaßt, durchgeführt; ~e Verwaltung

Ich gehe mal davon aus, daß es auf Bundesebene irgendwo eineb Parapgraphen in einem Gesetz gibt, das die Länder zu ihren Feuerwehr-Gesetzen verpflichtet.
Auf dem Weg treffen 3. und 4. dann durchaus zu.
Ok, ich geb mich geschlagen. Wieder schlauer geworden. :-) (Wenn ich gerade so darüber nachdenke, leuchtet es auch soweit ein. *gnarf*)

http://www.bund.de/nn_518/Content/Ve...html__nnn=true
http://de.wikipedia.org/wiki/Landratsamt

cheers,
Ulf