Aber es gibt auch noch die behördliche Einrichtung des Katastrophenschutzes, dem viele Gliederungen der HiOrgs angehören.
Für diesen Fall weiß ich es zwar nicht sicher aus dem Kopf, aber im öffentlichen RD ist es so, daß man als HiOrg-Helfer/Mitarbeiter, der ein in den öffentlichen RD eingebundenes Fahrzeug besetzt, formaljuristisch zum Verwaltungshelfer der als RD-Träger auftretenden Behörde wird.
Im KatS dürfte es ähnlich sein. Siehe z.B. für NRW die Regelungen im FSHG, die es auch KatS-Kräften im KatS-Einsatz (nicht San-Dienst!) erlauben, rechtskräftige Platzverweise zu erteilen. (Geht aus dem Gesetzestext nicht eindeutig hervor, jedoch aus den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.)
Daher ist es für mich im Bereich des Vorstellbaren, daß bei Bedarf auch dazu taugliche Fahrzeuge der am KatS beteiligten HiOrg für den Warndienst -der übrigens auch zum KatS gehört- herangezogen werden können.
Und mal ehrlich: Ist eine CD im Handschuhfach für den Fall der Fälle so viel Overkill? Das ist immer noch besser als hier bei einem der letzten größeren Brände: "xx-xx-xx, es rufen immer noch ständig Leute an, die Durchsage nicht verstanden haben!"
cheers,
Ulf
btw, kleine Warndienstanektode am Rande: Bei einem ortsansässigen großen deutschen Chemie- und Pharmariese schepperte es vor ein paar Jahren kräftig in einem Labor.
Kräftig heißt wirklich kräftig, heute ist an der Stelle gähnende Leere.
Wie dabei so üblich, war die Luft danach auch nicht mehr so ganz sauber, weshalb der Warndienst durch die Umgebung fuhr und zum Schließen der Fenster aufforderte.
Doch bei einem Anwohner ernteten sie Unverständnis. Er brüllte aus der Fensteröffnung zum Warndienstauto: "Ich hab kein Fenster mehr, du Ar******!" :-)