FW-Recht ist Landesrecht. Somit erstreckt sich der Spielraum von Landes- bis Kommunal-Einrichtung.
In NRW ist es laut FSHG §1 (1) eine kommunale Aufgabe, in der Regel der kommunalen Ordnungsbehörde angegliedert.
"Staatlich" wäre es, wenn die FW Aufgabe des Bundes wäre, wie etwa das THW als Bundesanstalt oder der BGS.
Ich geb ja zu, das ist juristischer Formalkram. Aber so ist es halt.

cheers,
Ulf

P.S. Da unsere HiOrg-Helfer bei einer Prozession auch schon einmal von der Pol mangels eigenen Personals zur Unterstützung bei der Straßensperrung herangezogen wurden (ob das verwaltungsrechtlich in dem Fall wirklich zulässig war, ist eine Diskussion für sich), sind Warndurchsagen -gerade im Rahmen eines von der örtlichen Führung angeordneten KatS-Einsatzes- wohl wirklich kein Hindernis.