Meist kommt bei uns "Leitestelle mit Alarmierung"
manchmal wenn der Kanal frei ist geht die 5Ton-Folge auch so raus.




Zitat Zitat von Ebi
Moin,
in Hessen ist das geregelt.

Hier gibt es die Fernmelderichtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst und Krankentransport. Dort steht unter der Ziffer 1.7.5:
"Die Alarmierung von Einsatzkräften ist nach der Aussendung der Fünftonfolge mit den Worten: "Achtung - Achtung" und dem ungekürzten Rufnamen der rufenden Funkstelle einzuleiten. Alsdann erfolgt die Durchsage, (Text). Die Durchsage ist in vollem Wortlaut einmal zu wiederholen. Der Alarmierungsfunkspruch ist mit den Worten:"Ende der Durchsage" abzuschließen.
Während der Aussendung der 5 Tonfolgezeichen und der Durchsage ist es strengstens verboten die Tonruftasten I und II zu betätigen. (s. § 145 StGB) - Zitat Ende -

Ähnliche regelungen gibt es für Probealarm und Funktionsprüfung der Meldeempfänger. (Ich erspare mir den kompletten Text)

mfg Ebi

Das "Achtung, Achtung" ist ja in der Durchsage im FME vor der eigentlichen Einsatzmeldung zu hören und zeigt an, dass es sich um einen Einsatz handelt in dem Eile geboten ist.
(Sonderrechte dürfen in diesem Fall genutzt werden.)

Bei Übungsalarmen oder Einsätzen ohne Eile kommt kein "Achtung, Achtung" in Hessen.
Bei Einsätzen ohne Eile kommt manchmal "Bereitstellungstellungseinsatz" oder Ähnliches...
Bei Übungsalarm (auch bei unangekündigtem) kommt bei uns klar das Wort ÜBUNGSALARM in der Durchsage vor.