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Thema: Funkalarmierung

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  1. #1
    Registriert seit
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    @Max:

    Das liegt daran das bei uns nur die Rettungsleitstellen

    Leitstelle als Funkrufname hat

    Feuerwehrleitstellen bzw. Intrigierte Feuerwehr- Und Rettungsleitstellen heißen Florian gefolgt vom Landkreisnamen

    Wir haben eine IRL und die Feuerwehr hat bei uns ein Kanal und der Rettungsdienst hat einen eingenen Kanal. In der Regel funkt jeder auf seinen eigenen Kanal. Ausnahme aus Einsatztaktischen Gründen oder wenn auf dem einen Kanal ein Funkloch ist.

    Auf dem Feuerwehrkanal hat die Leitstelle als Funkrufnamen
    Florian Wolfenbüttel


    und auf dem Rettungsdienstkanal ist der Funkrufname

    Leitstelle Wolfenbüttel


    Dann gibt es noch

    Kater Wolfenbüttel

    das ist dann der Funkrufname unserer Leitstelle auf dem Kat-Schutzkanal der fast nie geschaltet ist. *fg*

    Blinky

  2. #2
    112NOTRUF112 Gast
    Meist kommt bei uns "Leitestelle mit Alarmierung"
    manchmal wenn der Kanal frei ist geht die 5Ton-Folge auch so raus.




    Zitat Zitat von Ebi
    Moin,
    in Hessen ist das geregelt.

    Hier gibt es die Fernmelderichtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst und Krankentransport. Dort steht unter der Ziffer 1.7.5:
    "Die Alarmierung von Einsatzkräften ist nach der Aussendung der Fünftonfolge mit den Worten: "Achtung - Achtung" und dem ungekürzten Rufnamen der rufenden Funkstelle einzuleiten. Alsdann erfolgt die Durchsage, (Text). Die Durchsage ist in vollem Wortlaut einmal zu wiederholen. Der Alarmierungsfunkspruch ist mit den Worten:"Ende der Durchsage" abzuschließen.
    Während der Aussendung der 5 Tonfolgezeichen und der Durchsage ist es strengstens verboten die Tonruftasten I und II zu betätigen. (s. § 145 StGB) - Zitat Ende -

    Ähnliche regelungen gibt es für Probealarm und Funktionsprüfung der Meldeempfänger. (Ich erspare mir den kompletten Text)

    mfg Ebi

    Das "Achtung, Achtung" ist ja in der Durchsage im FME vor der eigentlichen Einsatzmeldung zu hören und zeigt an, dass es sich um einen Einsatz handelt in dem Eile geboten ist.
    (Sonderrechte dürfen in diesem Fall genutzt werden.)

    Bei Übungsalarmen oder Einsätzen ohne Eile kommt kein "Achtung, Achtung" in Hessen.
    Bei Einsätzen ohne Eile kommt manchmal "Bereitstellungstellungseinsatz" oder Ähnliches...
    Bei Übungsalarm (auch bei unangekündigtem) kommt bei uns klar das Wort ÜBUNGSALARM in der Durchsage vor.

  3. #3
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    Zitat Zitat von 112NOTRUF112
    Das "Achtung, Achtung" ist ja in der Durchsage im FME vor der eigentlichen Einsatzmeldung zu hören und zeigt an, dass es sich um einen Einsatz handelt in dem Eile geboten ist.
    (Sonderrechte dürfen in diesem Fall genutzt werden.)
    Kann man das irgendwo nachlesen ?

    Mir sind nur die Stcihworte: "Alarm" und "Einsatzbereitschaft herstellen" bekannt.
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Ebi
    @Z.L.,
    kann es dir für HE sagen:

    In der DV 810 steht unter Funkalarmierung:
    Die Verfahren sind durch die Betriebsleitung zu regeln.

    gruß
    e.
    Ahja okay.. habs gefunden.. Danke!
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