Mit der Pauschalität, mit der du die Aussage getroffen hast. Es steht ja eindeutig "Im EInzelfall" in der UVV.Original geschrieben von Backdraft007
Wo hast Du jetzt nen Problem mit meiner Aussage von oben???
Laut einigen Rechtsgelehrten zählt zu diesem Einzelfall übrigens KEIN Wohnhausbrand, da der "kritische Standardbrand" üblicherweise die Grundlage der Aufstellung der Feuerwehren und der entsprechenden Hilfsfristen ist. Dieses "Normfeuer" ist übrigens ein Brand in einem Wohnhaus im Obergeschoß, Menschenleben in Gefahr und das ganze bei verrauchten Fluchtwegen.