Original geschrieben von Flesch
Falsch. Die gesetzlichen schon. Nachzulesen im Sozialgestzbuch 7 § 7:
Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Somit ist klar, daß die FUK, UKH und wie sie alle heißen erstmal bezahlen müssen. Ob sie wollen oder nicht.
War mir so jetzt nicht bekannt.
Ja, der Paragraph ist mir durchaus bekannt...
Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen.
Soweit ist das klar.
Im
Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen
der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Das IM EINZELFALL wird gerne weggelassen. Und dann ist die Aussage falsch. Ohne diesen Zusatz wird nämlich impliziert, daß zur Rettung von Menschenleben IMMER von den UVV abgewichen werden kann. Und das ist schlicht und einfach falsch.
Wo hast Du jetzt nen Problem mit meiner Aussage von oben???
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner