Wer bezahlt denn nun das Polizeiauto?


vom Sonntag, 05.09.2004 15:25

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Stellen Sie sich vor, Sie fahren in einer kalten Dezembernacht auf einer dunklen Straße mit ihrem PKW gegen einen unbeleuchteten Container. Sie haben den Unfall bis auf ein paar Schrammen gut überstanden, Ihr Auto allerdings nicht. Sie rufen über Mobiltelefon die Polizei, die wenige Minuten später an der Unglücksstelle erscheint. Die hilfsbereiten Beamten bieten Ihnen an, sich in ihrem Einsatzfahrzeug aufzuwärmen und dort das Protokoll aufzunehmen. Kurze Zeit darauf trifft der vorsorglich alarmierte Rettungsdienst ein.
Da Sie ein leichtes Ziehen im Nacken verspüren, äußert eine Rettungsdienstfachkraft den Verdacht auf eine gefährliche Verletzung der Halswirbelsäule. Um Sie „wirbelsäulengerecht“ aus dem Polizeiauto zu befreien, stellt der Rettungsdienstmitarbeiter die Indikation zur „technischen Rettung“, woraufhin der Rüstzug der Feuerwehr mit Sondersignal anrückt. Ein Feuerwehrmann nimmt hinter Ihnen Platz und hält Ihren Kopf in Neutralposition, während der Rettungsdienstmitarbeiter Ihnen eine Halsmanschette anlegt.

Nun beginnt die Feuerwehr, mit schwerem Gerät das Polizeifahrzeug um Sie herum in seine Einzelteile zu zerlegen. Nachdem das Dach entfernt ist, legt man Ihre Rückenlehne nach hinten um, schiebt Ihnen ein zwei Meter langes Brett ins Kreuz und zieht Sie aus dem Wrack des Polizeifahrzeugs. Mit Gurten fixiert man Sie dann so auf dem ungepolsterten Brett, dass Sie komplett bewegungsunfähig sind. Zu guter Letzt versorgt man Sie mit einer Sauerstoffmaske und verfrachtet Sie in einen großen Rettungswagen, der Sie mit heulender Sirene ins nächste Krankenhaus bringt. 30 Minuten nach Aufnahme stehen Sie vor dem Haupteingang des Krankenhauses mit einer Packung Paracetamol in der Hand, warten auf Ihr Taxi, das Sie nach Hause bringen soll.


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