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Hört tatsächlich jedes 3. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Hilfsorganistion außerhalb der Dienstzeit illegal den BOS-Funkverkehr ab?
vom Samstag, 04.09.2004 20:21
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Wenn dem so wäre, dann würden sich täglich eine Vielzahl von Feuerwehr- und Rettungsdienstangehörigen strafbar machen.
Nach dem Fernmeldeanlagengesetz ist es nämlich unter Androhung von Strafe verboten, den BOS-Funkverkehr (Behörden-Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) abzuhören. In diesen Funkbereichen werden im höchsten Maße vertrauliche und nur für den Dienstgebrauch bestimmte Nachrichten übermittelt.
Nun könnte man der Meinung sein, dass Angehörige von Feuerwehren oder anderen Organisationen auch außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit eben diesen Funkverkehr auch neben dem Bett abhören dürfen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten (Funkscanner, Funkmeldeempfänger mit Mithörfunktion und privat erworbene BOS-Funkgeräte) ja auch für Jedermann bereitgestellt. Frequenzlisten werden selbstverständlich gleich mit angeboten und wer nicht weiß wo, der schaut dann einfach im Internet nach.
Die Frage ist nur, wozu muss man den Funkverkehr abhören? Was sind das für Menschen, die ständig und überall wissen wollen, wo es brennt, wo ein Auto gegen einen Baum gefahren ist oder wen die Polizei gerade zur Fahndung ausgerufen hat? Oder wofür ist es wichtig zu wissen, das Frau Müller (Name frei erfunden) im Nachbarort gerade leblos und mit einem Kreislaufstillstand am Boden liegt? Wozu muss Feuerwehrfrau/mann oder Rettungsdienstfrau/mann das auch noch außerhalb der Dienstzeit wissen? Ist das der berühmte Kick oder einfach nur der unbändige Wunsch, für alles und alle unersetzlich zu sein?
Ist der Wunsch so stark, dass dafür Gesetze gebrochen werden?
Quelle: www.firstresponder.de