Original geschrieben von Joevo82
Kann man rechtlich gegen die Verlinkung seiner Website vorgehen?
Im Normalfall -so wie es hier geschieht - nicht. Es ist klar erkennbar, daß sich FirstResponder.de nicht als Urheber darstellt. Somit findet keine Urheberrechtsverletzung statt.

Es ist auch keine tiefe Verlinkung. Es bleibt also auch die gesamte Site als "Gesamtwerk" intakt - Hier gäbe es Urteil die dafür und dagegen entscheiden (der BGH sieht "Deep-Links" aber erst mal als zulässig an: Urteil vom 17. Juli 2003 – I ZR 259/00).

Ich würde in dem Fall einfach die Downloadseite um einen gut sichtbaren Hinweis ergänzen.

Es wäre noch zu prüfen, ob der Hinweis auf diese Seite schon ausreicht, um den Strafbestand der üblen Nachrede (§186 StGB) zu erfüllen. Aber die Artikel bestehen eigentlich nur aus Fragen. Ob das als "Nachrede" gilt, weiss ich nicht.

Also ich denke, ausser dem Hinweis auf der eigenen Site wird Dir nicht viel anderes bleiben. Wenn Du PHP auf dem Server hast könntest Du noch den Referrer auswerten und eine andere Seite vorweg einblenden (oder per PopUp).