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Thema: Was muss zu einer Brandwache alles mitgenommen werden?

  1. #61
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    Hi,

    danke. Das kenn ich. Für meine Frage, wäre nur der Punkt 11.5 interessant.
    Leider steht da nichts Neues oder Interessantes drin.
    Da es sich um ein Johannesfeuer handelt, ist es nicht nötig als Feuerwehr zu warten, bis alle Besucher gegangen sind. Hier wäre nur die Aussage "bis keine Gefahr mehr vorhanden ist" interessant. Das ist dann auch wieder sehr relativ...
    Greetz

    Benni

  2. #62
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    Zitat Zitat von Bugs B© Beitrag anzeigen
    ...Hier wäre nur die Aussage "bis keine Gefahr mehr vorhanden ist" interessant. Das ist dann auch wieder sehr relativ...
    Richtig, Gefahren sind immer relativ zu betrachten.

    Fakt ist, wann die Sicherheitswache endet bestimmt der wachhabende Gruppenführer. Nachdem alle Besucher gegangen sind und er die Lage, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten, Wetter, restliches Brandgut, Größe, etc., als nicht mehr Gefährlich eingeschätzt hat.

    Hierfür gibt es keinen besonderen Zeitrahmen, da dieses einfach zu vielen Einflüßen unterliegt.
    MfG
    Daniel
    __________________________________________________ __________________________________________

    ööhhhhm,.....
    Spiele

  3. #63
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich kenn da ein interessantes Beispiel: In der Krankenpflegeschule schlief ein Schüler mit dem Kinn auf der Hand während des Unterrichts ein. Als ein Kopf nach unten knallte, schlug er mit dem Unterkiefer so unglücklich gegen den Bügel seines Ordners, dass er sich ersteren braqch. Die BG verweigerte die Zahlung, da "schlafen nicht zu den typischen Aufgaben eines Krankenpfleg-Auszubildenden gehöre".
    Versicherungsfall ist, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Körperschaden oder zum Tod führt, der Unfall muss zu der versicherten Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang stehen und die versicherte Tätigkeit muss ursächlich für den Unfall gewesen sein - das ist bei Schlafen im Unterricht eben nicht gegeben, die gesetzliche Unfallversicherung darf gar nicht zahlen.

  4. #64
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    Zitat Zitat von Bugs B© Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wir (FF) haben kommenden Freitag den Sicherheitswachdienst bei diesjährigen Johannesfeuer in unserer Gemeinde.
    Meine Frage: Ab welchem Zeitpunkt wäre der Wachdienst für euch beendet? Laut Aussage unseres Kommandant ca. 00:00, sofern keine Gefährdung mehr vom Feuer ausgeht.
    Ich empfehle das Modell, das wir immer an St. Martin betreiben. Wenn wir gehen ist das Feuer definitiv aus. Entweder weil die 3 Orangenkisten in der Metallwanne ganz abgebrannt sind oder weil wir das ganze genässt, umgegraben und wieder genässt haben.

    Ob und wieviele Personen da noch rumlungern ist mir als FW erstmal egal.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #65
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Du darfst aber nicht vergessen, das solche Feuer mancherorts nicht einfach mit 3 Orangenkisten oder einem Rundballen getan sind. Da muss Action her, das Feuer mindestens 150% der Brennmasse und Brenndauer des Nachbarortes aufweisen und als netter Nebeneffekt werden Grünabfälle und Sperrmüll der Dorfbevölkerung kostengünstig entsorgt... ;-)
    Gut, dann wartet die Feuerwehr halt entsprechend verköstigt länger. Auf jeden Fall sollte das Feuer aus sein wenn die Feuerwehr fährt. Egal wieviel Material noch da liegt

    Ich kenne den Fall wo die böse Feuerwehr es doch untersagt hat beschichtetes Holz mit Hilfe von einem bereitgestellten Altöl-Verdünnungs-Farbrestgemisch zu entzünden.

    Die armen Kinder waren ganz enttäuscht. Haben aber nicht gehustet.
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  6. #66
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Ich kenne den Fall wo die böse Feuerwehr es doch untersagt hat beschichtetes Holz mit Hilfe von einem bereitgestellten Altöl-Verdünnungs-Farbrestgemisch zu entzünden.
    Da komm ich mit meinem Fall, wo eine Feuerwehr das Martinsfeuer ihres Dorfes schon ein paar Nächte vorher anschauen und ablöschen durfte. Die Polizei hat sich dieses Feuerchen angeschaut, und danach dann im ganzen Kreis alle Martinsfeuer vor der Zündung kontrolliert. Breiten wir lieber den Mantel des Schweigens über das, was da auch bei der ein oder anderen Feuerwehr als Ausrichter/Aufbauer des Feuers zu Tage kam...

    Es ist schon ein schönes Brauchtum. Entweder die Kinder sind unglücklich und husten nicht, dann finden die Eltern die böse Feuerwehr blöd. Und wenn die glücklichen Kinder husten, ist die böse Feuerwehr halt auch blöd. Deswegen liebe ich den Martinstag. Ich brauch mich nicht vor ÜBerraschungen fürchten und kann machen was ich will. Bin ja eh der Blöde ;-)

  7. #67
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es ist schon ein schönes Brauchtum. Entweder die Kinder sind unglücklich und husten nicht, dann finden die Eltern die böse Feuerwehr blöd. Und wenn die glücklichen Kinder husten, ist die böse Feuerwehr halt auch blöd. Deswegen liebe ich den Martinstag. Ich brauch mich nicht vor ÜBerraschungen fürchten und kann machen was ich will. Bin ja eh der Blöde ;-)
    Deswegen machen wir sowas erst gar nicht. Da bleibt einem sämtlicher Ärger erspart :-)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  8. #68
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen

    Ich kenne den Fall wo die böse Feuerwehr es doch untersagt hat beschichtetes Holz mit Hilfe von einem bereitgestellten Altöl-Verdünnungs-Farbrestgemisch zu entzünden.
    Und was hat die Feuerwehr hier zu verbieten?
    Richtig gar nichts ... das geht die Feuerwehr erstmal überhaupt nichts an was da verbrannt wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #69
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und was hat die Feuerwehr hier zu verbieten?
    Richtig gar nichts ... das geht die Feuerwehr erstmal überhaupt nichts an was da verbrannt wird.
    Würdest du das nicht unter die präventiven Maßnahmen zählen, die die Landesgesetze den Feuerwehren zur Aufgabe machen?
    Zumindest hier bei uns werden für derartige Feuer Genehmigungen erteilt, wo schon einiges drin steht, welches Material verbrannt werden darf (gerade infolge des besagten Ereignisses im letzten Jahr noch etwas verschärft). Wenn man nun als Feuerwehr an einer solchen Feuerstelle präsent ist (was wiederum auch als Sicherheitswache eine Auflage der Genehmigung ist), und sieht das etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, sehe ich keinerlei Hürden, einzuschreiten.

  10. #70
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    Zu solchen Veranstaltungen hat sich ein Feuerwehrmann aus Köln, mal sehr viele Gedanken gemacht, und ein System, (Maurer-System), wo die Art der Veranstaltung, im Verhältniss zum Rettungsdienst, und Feuerwehr berechnet/ Vorgeschlagen wurde. Wir arbeiten seit fast 6 Jahren nach dem System,und sind bestens damit zufrieden.

  11. #71
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und was hat die Feuerwehr hier zu verbieten?
    Richtig gar nichts ... das geht die Feuerwehr erstmal überhaupt nichts an was da verbrannt wird.
    Die Feuerwehr als Teil der Ortspolizeibehörde kennt bestimmt jemanden, und wenn es die anwesenden Polizei ist der das verbieten kann.

    Im Zweifelsfall löscht man das Feuer sofort...

    sei doch einmal ein wenig kreativ.
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  12. #72
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    in Bayern gibts ein Hinweisheft für die Sicherheitswache.
    da steht sozusagen drin, egal was für ne Brandschutzsünde vorhanden ist, die Fw darf die Veranstaltung nicht abbrechen, daß ist nicht aufgabe der Feuerwehr, nur eventuelle Beweissicherung für ein späteres Verfahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #73
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    in Bayern gibts ein Hinweisheft für die Sicherheitswache.
    da steht sozusagen drin, egal was für ne Brandschutzsünde vorhanden ist, die Fw darf die Veranstaltung nicht abbrechen, daß ist nicht aufgabe der Feuerwehr, nur eventuelle Beweissicherung für ein späteres Verfahren.
    Und in den Saarländischen Feuerwehrausweisen steht ab Unterführer drin das derjenige Hilfspolizist der Stadt ist. Und nun?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  14. #74
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Und in den Saarländischen Feuerwehrausweisen steht ab Unterführer drin das derjenige Hilfspolizist der Stadt ist. Und nun?
    Dadurch das Bugs aus Bayern kommt, ... hmm ... würd ich sagen, deine Ausführung ausm Saarland ist für seine Frage uninteressant und meine Ausführung aus Bayern zählt. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #75
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dadurch das Bugs aus Bayern kommt, ... hmm ... würd ich sagen, deine Ausführung ausm Saarland ist für seine Frage uninteressant und meine Ausführung aus Bayern zählt. ;-)
    Dadurch das Hannibal aber den Teil mit der Untersagung angefangen hat, wären wir erstmal wieder im Saarland gelandet. Verzwickte Sache ;-)
    Aber du hast ja recht, was will man denn im Saarland...

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