Hallo,

Bei uns ist das klar geregelt und gilt für jede HiOrg... Bei einer Zusammenkunft mehrer HiOrgs übernimmt bis zum Eintreffen der Feuerwehr die Federführende HiOrg die Aufgabe des OrgL.
Sollte der Einsat im Vorfeld schon in mehrere Abschnitte eingeteilt sein und die Organisationen Selbständig arbeiten wird für jeden Abschnit ein OrgL eingerichtet bis zum eintreffen der Feuerwehr.

Anbei ein Auszug aus unserem MANV Konzept.

MANV Konzept

Durch die Einsatzmeldung „Blitz Großschadenslage“ wird eine Großschadenslage gemeldet. Dies kann ausschließlich durch den EL geschehen.

Die folgenden Anordnungen treten somit in Kraft:

1.
Die Leitstelle der Feuerwehr XXXX wird umgehend durch den ELW–2 in Kenntnis gesetzt. Dies schließt eine möglichst präzise Lagemeldung mit einer ungefähren Anzahl der Verletzten ein.

2.
Sofern dieser noch nicht an der Einsatzstelle ist, wird der A-Dienst der JUH alarmiert. Die Einsatzleitung verbleibt bis zum Eintreffen der Feuerwehr XXXX beim EL der JUH.

3.
Primäre Aufgabe der eingesetzten Kräfte ist die Rettung der Verletzten aus dem Gefahrenbereich.

4.
Es werden Verletztenablagen nach Maßgabe des Einsatzleiters errichtet.

5.
Das eingesetzte NEF bzw. der eingesetzte NAW begibt sich unverzüglich zu der Verletztenablage. Aufgabe der Besatzung ist die Sichtung der Patienten an der Verletztenablage bis zum Eintreffen des LNA.

6.
Die Unfallhilfsstelle ist als möglicher Behandlungsplatz frei zu halten.

7.
Die Rettungsmittel bleiben an den vorgesehenen Bereitstellungsräumen und werden nur durch den ELW- 2 disponiert.

8.
Bei Eintreffen der Feuerwehr XXXX wird eine örtliche Einsatzleitung unter Führung der Feuerwehr XXXX gebildet.

9.
Die JUH übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Zuführung der Verletzten zum Behandlungsplatz.

10.
Der Betrieb des Verbandplatzes und der Transport Verletzter in die Krankenhäuser erfolgt durch die Feuerwehr XXXX.

11.
Die Gruppe „Betreuung“ errichtet unterstützt von der Gruppe „Technik und Sicherheit“ zusätzlich zum Verbandplatz eine Betreuungsstelle.

12.
Alle eingesetzten Einsatzkräfte und Rettungsmittel haben im Falle einer Großschadenslage von den Verletztenanhängekarten Gebrauch zu machen.